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Allgemeine Gechäftsbedingungen 1. Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit dem Käufer. Dieser versichert, Vollkaufmann zu sein und verpflichtet sich, die von dem Verkäufer erworbenen Werkzeuge nur im Rahmen seiner legalen Tätigkeit zu verwenden, sie nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben oder zu veräußern und sorgfältig aufzubewahren, so daß sie nicht in die Hände von unbefugten Dritten gelangen können. 2. Preise Die Preise sind in Euro gerechnet und beziehen sich auf den Netto-Warenwert ohne Porto und Verpackung. Sie verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Preisänderungen sind jederzeit zulässig, sofern sich die preisrelevanten Bedingungen, d.h. insbesondere die Materialkosten, Wechselkurse oder Einstandspreise ändern. Einer besonderen Ankündigung bedarf die Preisänderung nicht. Der Besteller ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 3. Lieferfristen sowie Lieferumfang Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Bestellung bestimmt. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind allerdings unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hierdurch nicht ergeben. 4. Versand und Verpackung Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen ohne Verpflichtung für billigste und sicherste Verfrachtung. Bei unbeanstandeter Übernahme durch den Frachtführer gilt die einwandfreie Verpackung als nachgewiesen. 5. Zahlungen Zahlungen erfolgen auf die vom Verkäufer bestimmte Art. 6. Abnahme und Gefahrenübergang Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Verweigert er die Annahme, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf ihn über. Der Käufer hat die gesamte erhaltene Ware sofort nach Erhalt zu prüfen; insbesondere im Hinblick auf Stückzahl und Beschaffenheit. 7. Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, daß die von ihm angebotenen und gelieferten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind. Im übrigen übernimmt der Verkäufer in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
8. Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. 9. Haftung aus Delikt Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 10. Gerichtsstand Erfüllungsort ist Wenningstedt/Sylt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Erfüllungsort zuständig ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht und Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. 11. Sonstiges Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. |